Ausbildung zur Betreuungskraft (Seniorenbetreuer) nach § 43B, 53B SGB XI






AZAV Zertifizierung
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert, so dass die Arbeitsagenturen eine Vollförderung übernehmen können.
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Ausbildungsdauer
8 Monate Regelstudienzeit
(individuelle Absprachen sind möglich) -
Ausbildungsbeginn
Jederzeit; die Ausbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.
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Lernaufwand
ca. 8 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe
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Lernmaterial
- 16 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen
- Zwischentests nach jedem Studienbrief
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Um nähere Informationen über Inhalte der Studienbriefe und Seminare zu erfahren, laden Sie die Lehrgangseinführung aus unserem Downloadcenter herunter.
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- Bei Interesse: Teilnahme an freiwilligen kostenlosen Webinaren, zu denen es im Webcampus auch individuell abrufbare Aufzeichnungen zum Streamen gibt
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Voraussetzungen
Mit Beginn der Ausbildung:
- Nachweis eines Orientierungspraktikums von einer Woche (bzw. 40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.
- Nachweis eines Kurses "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nicht älter als zwei Jahre) sowie
- eines Betreuungspraktikums mit einer Mindestdauer von 2 Wochen (80 Stunden) in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl.
Bei Nachweis entsprechender beruflicher Vorerfahrung, z. B. als Seniorenbetreuer und in der Basispflege brauchen die Praktika nicht absolviert zu werden. Bitte reichen Sie den/die Nachweis/e zusammen mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.
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- Schriftliche Abschlussprüfung (online)
- Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte
- BTB-Abschluss-Zertifikat "Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI"
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Teilnahmegebühren
Preise und weitere Informationen erhalten Sie mit unserem kostenlosen Studienprogramm. Jetzt kostenfrei & unverbindlich anfordern!
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Staatliche Zulassungsnummer
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II zum 1. Januar 2017 und des MDK-Reformgesetzes wurde die zusätzliche Betreuung, die bis Ende des Jahres 2016 im § 87b SGB XI geregelt wurde, mittlerweile in die § 43b und 53b SGB XI überführt.
Dadurch wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung durch Betreuungsassistenten gesetzlich festgeschrieben, so dass der Senior als Mensch wieder ein Stück weit in den Vordergrund gerückt ist.
Die Absicht ist, durch individuelle Zuwendung, Kommunikation mit den Betreuten und höhere Wertschätzung Senioren eine größere Sicherheit und bessere Orientierung zu geben. Diese fördernde Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und fördert insgesamt die Lebensqualität älterer Menschen - eine schöne Aufgabe und befriedigende Arbeit für Betreuungskräfte.
Unser Lehrgangsbetreuer Rainer Gosch im Interview zur Betreuungskraft mit Herrn Christian Wolf (fernstudi.net)
Seniorenbetreuung: Der am schnellsten wachsende Dienstleistungssektor
Betreuung und Pflege ist der Dienstleistungsbereich mit den größten zukünftigen Wachstumsraten
Die Bertelsmann-Stiftung prognostizierte seinerzeit in ihrer Studie, dass in Deutschland in den nächsten Jahren Hunderttausende zusätzliche Pfleger und Betreuungsassistenten für Senioren ausgebildet werden müssen, um einen Betreuungs- und Pflegenotstand abzuwenden. Eine Ausbildung in diesem Bereich bedeutet also eine sichere Existenz. Die Mehrzahl der älteren Menschen wird in Zukunft rüstig sein und - mit Hilfe eines Alltagsbegleiters - aktiv am Leben teilhaben wollen. Wirkliche Pflegefälle sind in der Minderheit. Dementsprechend werden auch mehr Betreuungskräfte benötigt als examinierte Altenpfleger.
Das Haupttätigkeitsfeld der Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals § 43b, 53c und § 87 b)
Das Haupttätigkeitsfeld liegt in der Arbeit als Seniorenbetreuer bzw. Betreuungsassistent, wobei der Mensch im Vordergrund steht. Als Aktivierungsmaßnahmen werden Tätigkeiten verstanden, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der Betreuten positiv beeinflussen können. Die Betreuungsmaßnahmen können dabei sowohl im stationären Umfeld z. B. in Pflegeheimen als auch im ambulanten bzw. häuslichen Bereich stattfinden.
In der häuslichen Umgebung sind Betreuungskräfte – neben Familienangehörigen, die meist wenig Zeit haben – in vielen Fällen ein zentraler Ansprechpartner und unterstützen Pflegebedürftige. Sie übernehmen eine Mittlerrolle zwischen den betreuten Menschen, dem familiären Umfeld und außenstehenden Personen und fördern so Teilhabe am Leben und der Gemeinschaft.
Ein attraktiver Beruf mit Aufstiegschancen
Schlechte Arbeitsbedingungen im Pflegeheim, großer Zeitdruck am Arbeitsplatz, wenig soziales Miteinander und eine zu geringe Entlohnung frustrieren viele Arbeitnehmer stationärer Einrichtungen. Die berufsbegleitende Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI (Betreuungsassistent) stellt eine geeignete Alternative dar, um selbstbestimmt und mit einer befriedigenden Aufgabe mit Menschen arbeiten zu können.
Streben Sie nach der Ausbildung eine selbstständige oder freiberufliche Arbeit an, haben Sie die Möglichkeit, als BTB-Schüler/in in unserem Onlinebereich einen Leitfaden zur Selbstständigkeit und Abrechnung mit den Pflegekassen downloaden. Sie können sich auch gern an Ihren Lehrgangsbetreuer Rainer Gosch wenden, wenn Sie Fragen zur Gestaltung Ihres neuen Berufes haben.
Darüber hinaus haben ausgebildete Alltagsbegleiter sowie examinierte Pflegekräfte die Möglichkeit, sich beim BTB zum Wohngruppenleiter für Seniorenhaus- und Wohngemeinschaften weiter für ihren Beruf zu qualifizieren.
Weitere Information über diese Ausbildung
Zielgruppe
- Interessierte ohne einschlägige Erfahrungen im Betreuungs- und Pflegebereich, die eine berufliche Qualifikation in einem zukunftssicheren Beruf anstreben
- nicht examinierte Altenpflegekräfte, die sich weiter qualifizieren wollen
- Interessierte, die eine neue Qualifikation anstreben und sich erst einmal zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI ausbilden lassen wollen, um in ihrem neuen Beruf zu arbeiten und sich die Option für weitere, darauf aufbauende Ausbildungsmodule offen halten wollen (z. B. zum Wohngruppenleiter)
Teilnahmevoraussetzungen
- Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von dementiellen, psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen und psychische Stabilität
- Fähigkeit zur Reflektion des eigenen Handelns
Ausbildungsinhalte
Gesellschaftliche Aspekte des Alterns · Biologische Aspekte des Alterns · Menschen mit Behinderungen - Definitionen, historische und soziologische Aspekte · Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten · Wahrnehmen, Verstehen, Handeln · Kommunikation · Demenz · Körperliche Erkrankungen im Alter · Demenz und psychische Erkrankungen im Alter · Basispflege, Teil 1 · Basispflege, Teil 2 · Prophylaxe · Allgemeine Hygiene · Spezielle Hygiene · Freizeitgestaltung · Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis eines fünftägigen Orientierungspraktikums (40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.
Berufliche Vorerfahrungen im Bereich Betreuung und Pflege können natürlich gern angerechnet werden! Bitte reichen Sie dazu Ihren Nachweis zusammen mit der Studienanmeldung bei uns ein.
Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
- Nachweis eines Kurses „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (nicht älter als zwei Jahre)
- Während Ihrer Ausbildungszeit ist ein zehntägiges Betreuungspraktikum in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl erforderlich. Bitte senden Sie uns den Nachweis bis zur Abschlussprüfung zu.
Das Besondere an dieser BTB-Ausbildung
- Neues, innovatives Ausbildungskonzept mit vielen Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung im Betreuungs- und Pflegebereich, dadurch eine sinnvolle Alternative zu examinierten Altenpflegeausbildungen
- Übrigens: Der besondere modulare Aufbau unserer Lehrgänge ermöglicht Ihnen darauf aufbauende Weiterbildungen in mehreren Stufen:
- Stufe 1: Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87 b)
- Stufe 2: Möglichkeit der Weiterbildung "Betreuung in der häuslichen Umgebung"
- Stufe 3: Möglichkeit der Weiterbildung zum Wohngruppenleiter
- Stufe 4: Möglichkeit der Weiterbildung zum Wohngruppenleiter mit dem Zusatzmodul BWL
Weitere Vorteile für BTB-Schüler
- kostenfreie Teilnahme an unseren optionalen Webinaren
- kostenfreie 2-jährige Weiterbetreuung durch das BTB nach dem offiziellen Ausbildungsende, falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der regulären Dauer nicht absolvieren konnten, dadurch können Sie die Studiendauer flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
- Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss erstatten wir Ihnen das erste Jahr Mitgliedschaft im Berufsverband für freie Gesundheitsberufe, der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit und Prävention (DGGP) e. V.
- Existenzgründungsberatung durch den früheren Schulleiter Jürgen Obst
- spezielle Marketingberatung für Ihre spätere Praxistätigkeit durch unsere Spezialisten im BTB-Sekretariat: Herrn Stefan Waloschek (Design Werbemedien) und Herrn Joscha Körschgen (Internetauftritt)