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Stellungnahme Übergang  ICD-10 zum ICD-11 Icon
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Aktuell

Die ICD-11 kommt!

02.09.2021: Die Ankündigung, dass am 01.01.2022 die ICD-11 in Kraft treten soll, hat viele angehende Heilpraktiker:innen verunsichert. Es stellt sich bei vielen die Frage, ob alles, was bisher gelernt wurde, nun hinfällig ist und – für manche kurz vor der Prüfung – nun ein ganz neues Klassifikationssystem gelernt werden muss.

Bevor die Sorge und Aufregung zu groß werden, ist es sinnvoll, sich zunächst den genauen Wortlaut der Ankündigung vor Augen zu führen: Laut dem BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und seit Mai 2020 Rechtsnachfolger des DIMDI, wurde die ICD-11 im Mai 2019 von der WHA72 (72. World Health Assembly) verabschiedet und „soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten; erst nach einer flexiblen Übergangszeit von 5 Jahren sollen Todesursachen ausschließlich mit der ICD-11 kodiert werden. Über den konkreten Zeitpunkt einer Einführung der ICD-11 in Deutschland sind noch keine Aussagen möglich.“ (nachzulesen auf: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-11/)

Dies bedeutet: Der Zeitpunkt, ab dem in Deutschland die psychischen Störungen ausschließlich nach der ICD-11 kodiert werden müssen und Sie als Heilpraktiker:innen fundierte Kenntnisse dieses Klassifikationssystems benötigen, steht noch nicht fest und ist keinesfalls der 01.01.2022. Für die anstehenden Prüfungen vor den Gesundheitsämtern behält somit weiterhin die ICD-10 ihre Gültigkeit. Auch die angehenden psychologischen Psychotherapeut:innen in den Richtlinienverfahren werden bis auf Weiteres nach der ICD-10 geprüft. Es lohnt sich daher immer noch, sich eine ICD-10 in Buchform zuzulegen.

Ein zweiter wichtiger Punkt: Die ICD-11 bringt Veränderungen mit sich, doch es handelt sich immer noch um die gleichen Störungsbilder! Eine Depression ist immer noch eine Depression, und eine Demenz ist eine Demenz, mit den gleichen Leitsymptomen und Behandlungsempfehlungen wie zuvor auch. Es muss daher nicht „alles neu gelernt“ werden. Das gilt natürlich auch für die Schülerinnen und Schüler des BTB-Lehrgangs "Heilpraktiker für Psychotherapie"

Beachten Sie weiterhin: Auch heute wird von Ihnen in den Prüfungen nicht die genaue Kenntnis des jeweiligen ICD-10-Codes verlangt. Es ist nicht relevant, den Code einer leichten depressiven Episode (F32.0) oder den Code einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig leichte Episode (F33.0), in der Prüfung benennen zu können. Sie müssen aber wissen, dass es einen Unterschied zwischen einer depressiven Episode und einer rezidivierenden depressiven Störung gibt und wie viele Haupt-/Nebensymptome bei den verschiedenen Ausprägungen (leicht, mittelgradig oder schwer) vorliegen müssen. Für die anstehenden Prüfungen ist es jedoch irrelevant, dass in der ICD-11 die psychischen Störungen zum Kapitel 6 gehören werden (eine einzelne leichte depressive Episode wird dort bspw. mit 6A70 kodiert).

Bei einer Auseinandersetzung mit der neuen ICD-11 wird deutlich, dass nach mehr als 20 Jahren Gültigkeit der ICD-10 sinnvolle Anpassungen vorgenommen wurden: Es sind Störungen aufgenommen worden, die vor 20 Jahren noch nicht relevant waren, etwa die Online-Spielsucht. Bestimmte Störungsbilder erhalten eigene Kategorien (Störungen in Verbindung mit Stress), während etwa die „akute Stressreaktion“ nicht mehr zu den Störungen zählen wird, sondern diese „normale Reaktion auf ein belastendes Ereignis“ in der ICD-11 unter dem Stichwort „Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen“ aufgeführt und als QE84 kodiert werden wird.

Die ICD-11 liegt derzeit nur auf Englisch vor. Wann die deutsche Version herauskommt, steht noch nicht fest. Dennoch können Sie sich jedoch bereits jetzt mit den Änderungen vertraut machen. Sie finden u. a. auf der offiziellen ICD-11-Seite unter „info“ eine Excel-Tabelle zum Download, in der sämtliche ICD-10-Diagnosen in ICD-11-Diagnosen „übersetzt“ werden.

Ivona Matas
Fachtutorin des BTB-Lehrgangs "Heilpraktiker:in für Psychotherapie - Prüfungsvorbereitung auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung"

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