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Bildungswerk
Aktuell

Stellungnahme zum Gutachten über das Heilpraktikergesetz

Update 22.01.2023
Die aktuelle Führung des Bundesgesundheitsministeriums hat am 22.01.2023 ein erneutes Gutachten zum Heilpraktikerwesen ausgeschrieben, um das vorausgegangene Gutachten mit empirischen Daten und Fakten zur Heilpraktikerbranche in Deutschland zu ergänzen. Die Arbeit am Gutachten soll ab Mai 2023 begonnen und innerhalb von 18 Monaten beendet werden. Weitere Ergebnisse sind demnach nicht vor Mitte 2025 zu erwarten. Wir werden die Entwicklungen weiter für Sie beobachten und Sie zu gegebener Zeit auf dem Laufenden halten.


Update 10.09.2021
Wir hatten das Rechtsgutachten zur Einordnung und Einschätzung an unsere Anwaltskanzlei übermittelt und haben nun das Ergebnis erhalten. Zusammengefasst lässt sich sagen:

  • Ein Verbot des Heilpraktikers ist äußerst unwahrscheinlich und aus Sicht des Gutachters weder verhältnismäßig noch rechtlich umsetzbar.
  • Eine Änderung (= Verschärfung) der Vorgaben in puncto Ausbildung, Kompetenzen, Weiterbildung usw. hält der Gutachter jedoch für wahrscheinlich und sinnvoll. Zum "Wie" und "Was genau" gibt es allerdings (noch) keine konkreten Vorschläge und soll zu gegebener Zeit vom Gesetzgeber definiert werden.
  • Ob und in welcher Form welche mögliche Bundesregierung dieses Gutachten in der nächsten Legislaturperiode zur Grundlage einer neuen Gesetzgebungsinitiative nimmt, weiß man natürlich nicht. Daher ist es aber auch sehr unwahrscheinlich, dass hier in den nächsten 1 - 2 Jahren irgendetwas passiert.

Wir als Ausbildungsinstitut beobachten natürlich laufend die Entwicklungen und reagieren sobald nötig und möglich mit entsprechenden Anpassungen unseres Ausbildungskonzepts.


Update 28.06.2021
Das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Rechtsgutachten ist Anfang Juni 2021 veröffentlicht worden. Das Gutachten schlägt eine Überarbeitung der Regelungen des Heilpraktikergesetzes und des Heilpraktikerberufs sowie der Ausbildung vor. Die einzelnen Empfehlungen des Gutachtens werden nun vom BTB geprüft werden.

Von zentraler Bedeutung sind zwei weitere Aspekte des Gutachtens:

  • Das Gutachten verweist auf den Bestandsschutz, den zugelassene Heilpraktiker/-innen in Deutschland auch weiterhin genießen sollen.
  • Das Gutachten erteilt der Forderung einiger Interessengruppen nach der kompletten Abschaffung des Heilpraktikerberufs eine klare Absage mit der Begründung, dass weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage besteht.


Quelle: Medical Tribune vom 09.06.2021 Heilpraktiker als Heilberuf? Gutachten beschreibt rechtliche Möglichkeiten - Medical Tribune (medical-tribune.de)

Der weitere Prozess
Das Rechtsgutachten kann nun vom Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für eine neue Gesetzesinitiative genutzt werden, die dann den normalen Gang der Gesetzgebung inkl. Abstimmung der Resorts sowie Lesung im Bundestag und Bundesrat geht. Nach Auffassung des BTB ist nicht davon auszugehen, dass eine Gesetzesinitiative vor der Bundestagswahl 2021 gestartet wird. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, ob und wie eine neue Bundesregierung in dieser Angelegenheit weiterverfährt.


10.08.2020
Nach ausführlicher Konsultation mit unserem Partnerverband, dem Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH), dem ältesten Berufsverband für Heilpraktiker/-innen in Deutschland, möchten wir Sie mit einer kurzen Einordnung zum Stand der Dinge rund um das anstehende Rechtsgutachten und dessen mögliche Folgen informieren.  

Das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Rechtsgutachten befindet sich derzeit in Arbeit. Der Veröffentlichungstermin wurde Stand 05.08.2020 auf den 01.11.2020 verschoben. Das Gutachten könnte im Folgenden als Grundlage für eine erneute Überarbeitung des Heilpraktikergesetzes genutzt werden. Einer etwaigen Anpassung des Heilpraktikergesetzes muss jedoch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren vorausgehen, das Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen kann. Laut Einschätzung des VDH, der über eine Kommission mit den Gesundheitsministerium in regelmäßigem Kontakt steht, konzentrieren sich die politischen Bestrebungen auf eine mögliche Regulierung der Heilpraktikerausbildung sowie möglicher weiterer qualitätssichernder Maßnahmen.

Der VDH hat hierzu, als Teil einer Initiative des Dachverbands Deutscher Heilpraktikerverbände e. V. (DDH), ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und erarbeitet im Hinblick auf mögliche Regulierungen der Heilpraktikerausbildung Empfehlungen, die dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt werden.

Als Ausbildungsinstitut stehen wir beim BTB einer qualitätssichernden Regulierung der Ausbildung positiv gegenüber und werden diese im Falle einer Einführung selbstverständlich in unser Ausbildungskonzept einfließen lassen. Es ist zudem wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt einer möglichen Einführung von Ausbildungsregulierungen Bestandsschüler aufgrund von gängigen Übergangsfristen nicht betroffen sein werden.

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