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Ernährungsberatung und die Krankenkassen

Hier muss zunächst zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung differenziert werden. Eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ist jedoch grundsätzlich unter sehr spezifischen Voraussetzungen möglich.

Die Ernährungstherapie bedarf einer Überweisung vom Arzt (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) sowie eines Kostenvoranschlags für die Krankenkasse und deren Genehmigung, um einen anteiligen Zuschuss zur Ernährungstherapie zu erhalten. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.

An den Kosten einer Ernährungsberatung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn die Ernährungsberatungsfachkraft verschiedene Kompetenzen durch geleistete Zeitstunden oder ECTS ihrer Ausbildung nachweist. Die kann durch einen anerkannten, formalen Berufs- oder Studienabschluss im Fachbereich Ernährung sowie in aller Regel eine geeignete Zusatzqualifikation geschehen. Hierzu zählen z. B. der Fachschulabschluss als Diätassistent und der Hochschulabschluss als Oecotrophologe oder Ernährungswissenschaftler (Bachelor, Master, Diplom) oder auch ein Medizinstudium. Die genauen Qualifikationsvoraussetzungen werden jeweils im aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands festgelegt. Die aktuelle Fassung des Präventionsleitfadens kann auf der Webseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen heruntergeladen werden.

Beim Kampf gegen ernährungsabhängige chronische Krankheiten, die durch den demografischen Wandel und veränderte Lebensweisen zunehmen, kommt der interdisziplinären Gesundheitsförderung ein großer Stellenwert zu. Aufgrund der oben beschriebenen, sehr rigiden Vorgaben wird der Bedarf an Präventionsarbeit dabei leider nur sehr unzureichend vom öffentlichen Gesundheitssystem gedeckt. Ernährungsberater kommen daher vor allem auch als private Dienstleister außerhalb des Systems der staatlichen Gesundheitsvorsorge ins Spiel, um die Maßnahmen zur Prävention von ernährungsabhängigen Erkrankungen im breiten Feld der Selbstfürsorge anzubieten.

Ernährungsberater arbeiten nach unserem Fernlehrgang daher überwiegend in eigener, privater Praxis. Häufig werden dabei neben der klassischen Ernährungsberatung auch Leistungen wie Vorträge, Beiträge im Rahmen von Gesundheitstagen in Firmen, Kochkurse, die Mitarbeit in Fitnessstudios oder an Schulen und Kindergärten nachgefragt.

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