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Entspannungspädagogik und die Krankenkassen

Für die Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zuständig, die von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen gegründet wurde. Die Prüfung eines Kurses und Anbieters erfolgt zentral für alle beteiligten Krankenkassen.

Um einen Präventionskurs mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen anbieten zu können, müssen Anbieter in Handlungsfeldern Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation sowie Stressmanagement ab dem 01.01.2021 bestimmte Anforderungen erfüllen, wobei nicht mehr ausschließlich die beruflichen Abschlüsse, sondern fachliche Mindeststandards ausschlaggebend sind.

Zur Durchführung der Entspannungstrainings PMR und AT kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug mit Nachweis folgender Mindeststandards (siehe Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V):

Kompetenz

Inhalt

Umfang

Fachwissenschaftliche Kompetenz

Pädagogik, Psychologie

Medizin

180 h oder 6 ECTS*

180 h oder 6 ECTS

Fachpraktische
Kompetenz

Beratung, Training und Schulung sowie Selbsterfahrung und Einweisung in PMR/AT

90 h oder 3 ECTS

Fachübergreifende Kompetenz

Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention

30 h oder 1 ECTS

Frei wählbar aus den o. g. Inhalten

150 h oder 5 ECTS

Gesamt

630 h oder 21 ECTS

Für die Erfüllung der Mindeststandards sollten bei staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlüssen mindestens 60% der Fachkompetenzen in wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen mit Abschluss erworben sein. Darüber hinaus werden bis zu 40% dieser Fachkompetenzen über weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt.

Wichtig:

Eine individuelle Anfrage bei der ZPP bringt Klarheit, ob Ihre Grundqualifikation den geforderten Mindeststandards entspricht und somit für die Zertifizierung von Präventionskursen ausreichend ist. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat. Gerne helfen wir Ihnen, über die Praxisseminare hinaus eine individuelle Lösung für die nötige Aufstockung der Praxisstunden zu finden, um die Anforderungen der ZPP erfüllen zu können.

* = European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 90 Std. erwerbbar.

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