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Staatliches Zulassungsverfahren (ZFU)

Das staatliche Zulassungsverfahren

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Dieses Zulassungsverfahren ist äußerst zeit- und kostenaufwändig. Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln benennt als Kontrollstelle für Fernlehrgänge unabhängige Gutachter, die häufig vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) gestellt werden. Es werden sowohl die pädagogische Konzeption als auch die fachliche Richtigkeit der Ausbildung überprüft. Darüber hinaus müssen die Informationsmaterialien sowie die Ausbildungsverträge besonderen Qualitätsanforderungen entsprechen.

In den folgenden Bereichen ist das BTB der einzige Anbieter mit solch einem staatlich zertifizierten Qualitätsniveau (Quelle: ZFU, Stand 13.04.2021):

  • Akupunktur
  • Fitnesstrainer B- und A-Lizenz (als kombinierte Ausbildung)
  • Grundlagen der klassischen Naturheilverfahren
  • Kleintierakupunktur
  • Pferdeakupunktur
  • Wohngruppenleiter

Staatlich anerkannt - staatlich zugelassen: Worin liegt der Unterschied?

Ausbildungen sind dann staatlich anerkannt, wenn der Staat die Ausbildungsinhalte festsetzt und staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Institutionen die Prüfungen abnehmen. Ausbildungen und Studiengänge erhalten eine staatliche Zulassungsnummer, wenn sie staatlich begutachtet und zertifiziert wurden. Dies gilt für Fernlehrgänge und kombinierte Ausbildungen mit Fernlehranteilen. Hier regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz das Zulassungsverfahren durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU).

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