Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in + Fachrichtung Psychotherapie





Die Ausbildung hat 2 Module:
- die Ausbildung zum Heilpraktiker und
- den Lehrgang "Heilpraktiker für Psychotherapie"
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Ausbildungsdauer
30 Monate Regelstudienzeit
(individuelle Absprachen sind möglich) -
Ausbildungsbeginn
Jederzeit; die Ausbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.
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Lernaufwand
ca. 9 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe
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Lernmaterial
- 53 Studienbriefe mit Übungen und Aufgaben
- Zwischentests nach jedem Studienbrief
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- 1 Praxisseminar Heilpraktiker (in der Regel am Wochenende)
- 1 Webinar Psychotherapie "Prüfungsvorbereitung für die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt"
- 3 Webinare (Heilpraktikerausbildung): Gesetzeskunde für Heilpraktiker, Infektionslehre, Differentialdiagnostik
Um nähere Informationen über Inhalte der Studienbriefe und Seminare zu erfahren, laden Sie die Lehrgangseinführung aus unserem Downloadcenter herunter.
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- Praxisseminar Heilpraktiker-Ausbildung: Leichlingen, München oder online (zur Auswahl)
- Bei Interesse: Teilnahme an freiwilligen kostenlosen Webinaren, zu denen es im Webcampus auch individuell abrufbare Aufzeichnungen zum Streamen gibt
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- 2 schriftliche Abschlussprüfungen (online)
- 2 Studienbescheinigungen mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte
- 2 BTB-Abschluss-Zertifikate:
- "Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in - Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung"
- "Heilpraktiker/in für Psychotherapie - Vorbereitung auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung" - danach amtsärztliche Prüfung
Wenn Sie am Praxisseminar der Heilpraktikerausbildung - egal ob online oder in Präsenz - und am Webinar Psychotherapie nicht teilnehmen, erhalten Sie lediglich die Abschlusszeugnisse „Grundlagen der Humanmedizin“ sowie "Grundlagen der Psychotherapie".
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Teilnahmegebühren
Preise und weitere Informationen erhalten Sie mit unserem kostenlosen Studienprogramm. Jetzt kostenfrei & unverbindlich anfordern!
Wichtig: Aktuelle Stellungnahme zum Gutachten über das Heilpraktikergesetz
Bundestag und Bundesrat haben mit Wirkung zum 22.03.2018 eine Änderung der Leitlinien zur ersten Durchführungsverordnung des Heilpraktikergesetzes beschlossen (siehe https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?2, Punkt 1.6.3). Dadurch sind die Gesundheitsämter angehalten, im mündlichen Prüfungsteil der amtsärztlichen Prüfung Ihre Anwendungskompetenz einzufordern.
Das bedeutet konkret: Sie müssen der Prüfungskommission gegebenenfalls darlegen können, dass Sie – durch Kenntnisse in einem oder mehreren therapeutischen Verfahren – Ihre zukünftigen Patientinnen und Patienten entsprechend Ihrer Diagnose behandeln können. Um sich optimal auf die Prüfung vorbereiten zu können kann es daher sinnvoll sein, Ihren Lehrgang mit einer oder mehreren Fachrichtungen zu kombinieren.
Falls Sie noch nicht über entsprechende Therapiekenntnisse verfügen, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Heilpraktiker-Ausbildung zur optimalen Prüfungsvorbereitung mit einer oder mehreren Fachrichtung/en wie z. B. Homöopathie oder Akupunktur zu ergänzen, um Ihr Wissen abzurunden; die Fachrichtung Psychotherapie reicht erfahrungsgemäß leider meist nicht aus.
Zu möglichen Wartezeiten bei den Gesundheitsämtern
Bitte beachten Sie, dass es bei einem Prüfungstermin für die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt zum Teil zu erheblichen Wartezeiten kommen kann, da die nächsten Termine schon ausgebucht sein können. Erkundigen Sie sich deshalb am besten frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden!
Informationen über die Ausbildung
Zielgruppe
- An der Naturheilkunde Interessierte, die sich mit eigener Heilpraktikerpraxis selbstständig machen und sowohl medizinisch-naturheilkundlich als auch psychotherapeutisch arbeiten wollen,
- Ausgebildete in therapeutischen Verfahren, die eine Therapie-Erlaubnis benötigen,
- Angehörige von Berufen aus dem Gesundheitswesen, die eine Erweiterung ihrer beruflichen Perspektive anstreben.
Zulassungsvoraussetzungen des Gesundheitsamtes für die amtsärztliche Prüfung :
- ein Mindestalter von 25 Jahren
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- eine ausreichende körperliche und geistige Gesundheit
Der Erst- bzw. Hauptwohnsitz der Prüflinge muss in der Regel in Deutschland liegen; EU- oder ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Das Bestehen der Prüfung berechtigt nach dem Erhalt der Urkunde zur Tätigkeit in Deutschland; die Berufsausübung in anderen Ländern muss individuell geprüft werden.
Inhalte der Ausbildung
Nähere Informationen siehe unter den Lehrgängen "Heilpraktiker" und "Psychotherapie"
Weitere Vorteile für BTB-Schüler
- kostenfreie Teilnahme an unseren optionalen Webinaren
- kostenfreie 2-jährige Weiterbetreuung durch das BTB nach dem offiziellen Ausbildungsende, falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der regulären Dauer nicht absolvieren konnten, dadurch können Sie die Studiendauer flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
- Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss erstatten wir Ihnen das erste Jahr Mitgliedschaft im VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., einem der führenden Berufsverbände für Heilpraktiker/innen in Deutschland.
- Existenzgründungsberatung durch den früheren Schulleiter Jürgen Obst
- spezielle Marketingberatung für Ihre spätere Praxistätigkeit durch unsere Spezialisten im BTB-Sekretariat: Herrn Stefan Waloschek (Design Werbemedien) und Herrn Joscha Körschgen (Internetauftritt)