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Friederike Johanna Detmers Zugelassene Heilpraktikerin für Psychotherapie seit 2022

Frau Friederike Johanna Detmers absolvierte vom 01.02.2021 bis zum 31.01.2022 den Lehrgang zur Vorbereitung auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerprüfung beim BTB. Nach bestandener Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie im Mai 2022 haben wir Frau Detmers gebeten, ein paar ihrer Eindrücke zur amtsärztlichen eingeschränkten Prüfung mit uns und allen Interessierten zu teilen.

Gedächtnisprotokoll zur amtsärztlichen eingeschränkten Heilpraktikerprüfung in Lüneburg

Anwesend:

  • 1 Beamtin von Landesamt
  • 1 Heilpraktikerin
  • 1 Arzt

Freundliche Begrüßung, keine Maskenpflicht (aber freiwillig möglich), Test nötig

Einstiegsfrage der Beamtin:
Warum Heilpraktiker, warum jetzt und wieso nach der bisherigen beruflichen Laufbahn?

Antwort:
Persönliche Gründe, Corona Zeit genutzt, Verbindung von Tanz und Therapie geplant. Verweis auf Psychomotorik im psychopathologischen Befund. Bewegung als Weg von der Psyche nach außen und von außen als Wirkung auf die Psyche.

20 min Fragen der Heilpraktikerin

Frage:
Wieso nach B.Sc. Psychologie nicht weiter studiert

Antwort:
Vollzeitstudium klinische Psychologie durch Arbeitszeiten nicht möglich. Ziel waren sowieso nicht die Richtlinienverfahren, Tanztherapie gehört nicht dazu.

Heilpraktikerin stellt Klientin dar, die mit Wahnvorstellungen (Verfolgungswahn, alles wird überwacht und beobachtet, nirgends fühlt sie sich sicher) in die Praxis kommt.
Anforderung: Gespräch führen, Fragen stellen, Anforderung: Differenzialdiagnosen und vorläufige Diagnose?

Antwort:
Fragen an Klientin nach Halluzinationen, seit wann, bestimmte Situationen in denen die Angst vor Verfolgung besonders ist, Fragen nach Ich-Störungen. Generell Durcharbeiten des psychopathologischen Befunds. Verdacht auf anhaltende Wahnvorstellung, Differenzialdiagnosen und warum ausgeschlossen: Schizophrenie, Medikamente, Angststörungen, Depressionen.

Frage nach Notfallsituation:
Welche Maßnahmen, wer wird kontaktiert, wie ist der Ablauf im eigenen Landkreis?

Antwort:
Einfach zu beantworten nach einem ausführlichen Gespräch mit der Leiterin des sozial-psychiatrischen Dienstes in Leer (gute Vorbereitung)

Nachfrage:
Wer ist bei einer Zwangseinweisung/Unterbringung zwingend mit dabei?

Antwort:
Beamter vom Ordnungsamt, der den Vorgang dokumentiert und das Vorgehen mit allen nötigen Stellen (Richter/Krankenhaus/...) koordiniert, und der zuständige Arzt für das medizinische Gutachten.

Frage:
Bedingung für Unterbringung?

Antwort:
Psychische Erkrankung, Eigen oder Fremdgefährdung, nicht abwendbar durch andere Mittel, (siehe Unterbringungsgesetz)

20 min Fragen des Arztes

Frage:
„Meine Familie schickt mich mit Verdacht auf Demenz, ich weiß aber nicht was ich hier soll.“
Wie gehen sie vor, welche Fragen stellen sie mir zur Bestätigung einer beginnenden Demenz?
(War durch die Fragestellung verunsichert ob er schon in der Rolle war oder nicht und hatte deshalb mehrere Hänger; letztendlich stellte sich heraus, dass der dargestellte Patient für ihn grundlos in die „Praxis“ gebracht wurde und ich durch Fragen die beginnende Demenz diagnostisch feststellen sollte. Die Herausarbeitung der richtigen Antwort hat länger gedauert, schaffte es trotz Verunsicherung mit Hilfe und Hinweisen des Fragenden auf den richtigen Weg.)

Antwort:
Im Gespräch nicht nach Langzeitgedächtnis fragen (Langzeitgedächtnis ist erst im späteren Verlauf beeinträchtigt), keine Ja/Nein Fragen stellen, keine allgemein beantwortbaren Fragen stellen, Uhrentest ist im Frühstadium auch noch nicht angebracht, konkrete Fragen nach kurz zurück liegenden Ereignissen stellen (Weg in die Praxis, Name des Behandelnden).

Frage:
Vermieter beschwert sich über Mieter, der stundenlang das Wasser laufen lässt, sich seltsam benimmt, anscheinend Verfolgungswahn hat. Was kann er tun?

Antwort: 
Sozial-psychiatrischen Dienst rufen, Polizei rufen

Frage:
Diese waren da, können aber ohne Eigen oder Fremdgefährdung nichts tun und sind unverrichteter Dinge wieder gegangen. Mieter will aber nicht ausziehen oder sich behandeln lassen.'
(Letztlich zielte die Frage auf die Möglichkeit einer Anregung bei Gericht für eine Betreuung ab, aber auch diese Frage war nicht einfach gestellt, sondern musste mit Hinweisen und auf Umwegen erschlossen werden.)

Antwort:
Vorgehen zur Anregung einer Betreuung, Bereiche für die eine Betreuung eingerichtet werden kann.

Ende der mündlichen Prüfung. Nach einer kurzen Wartezeit auf dem Flur wurde ich hereingebeten und mir zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung der Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie gratuliert.

Fazit:

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung rate ich vor allem zu konkreten Fallbeispielen im Rollenspiel, wenn noch keine praktische Erfahrung vorhanden ist. Eine schriftliche Schilderung eines Falls ist wesentlich leichter zu durchdenken und diagnostizieren, als im realen Gespräch mit einer tatsächlich anwesenden Person den psychopathologische Befund zu erfragen und eine vorläufige Diagnose zu erstellen. Natürlich müssen die Kriterien für die Erkrankungen gelernt werden und auch der Umgang mit Notfallsituationen inkl. Unterbringung sind absolutes Pflichtprogramm bei der Vorbereitung auf die HPP-Prüfungen.

Letztendlich geht es bei den Prüfungen, besonders bei der mündlichen Prüfung, vor allem darum, ob man verantwortungsvoll mit der Aufgabe der Heilerlaubnis umgehen wird und keine Gefahr durch Unwissenheit oder Fehleinschätzungen von psychischen Erkrankungen darstellt. Die Einstellung und das Verantwortungsgefühl sollten aber sicher bereits schon vor den Prüfungen und der nachfolgenden Heiltätigkeit in den angehenden Heilpraktikern für Psychotherapie vorhanden sein. Mit realistischer Vorbereitung ist also die Prüfung gut zu schaffen.

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