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Berufsbild Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI

Berufsbild Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 durch Certqua

AZAV Zertifizierung
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert, so dass die Arbeitsagenturen eine Vollförderung übernehmen können.

Zukunftsjob Betreuungskraft -
Jobsicherheit und soziales Engagement verbinden

Mit den Pflegestärkungsgesetzen von 2015, 2016 und 2017 stellten sich die Gesetzgeber den sozialen Anforderungen einer in Median und Durchschnitt älter werdenden Bevölkerung. Die Notwendigkeit einer Betreuung von älteren Mitbürger wurde bereits 2008 anerkannt und geregelt. Es entstand das offizielle Berufsbild der Alltagsbegleiter/Betreuungsassistent. In den Jahren ab 2015 kamen für betreuungsbedürftige Menschen ohne spezifischen Befund erweiterte Möglichkeiten zur Finanzierung der geleisteten Betreuungsdienste hinzu.

Das Berufsbild

Eine Betreuungskraft ist für die professionelle Betreuung und als wertschätzende Begleitung tätig. Die Tätigkeit ist von der Pflege im rechtlichen und praktischen Sinne zu unterscheiden.

Eine Pflegekraft nimmt pflegende Handlungen an den betreuten Menschen vor. Dazu gehören unterstützende Handlungen bei der Körperhygiene, Hilfe beim An- und Auskleiden, die Darreichung verordneter Medikamente sowie die Messung von Blutdruck und Blutzuckerspiegel. Für diese Aufgaben sind spezifische medizinische Kenntnisse und praktisches Training erforderlich.

Die Betreuungskraft nimmt keine medizinischen Maßnahmen an den betreuten Menschen vor. Die Tätigkeit beschränkt sich auf Hilfestellung bei Alltagsverrichtungen, insbesondere bei Einkäufen und Erledigungen aller Art sowie auf das Gesellschaftleisten, auf das Da-Sein für die betreuten Menschen. Die Betreuungskraft wirkt dadurch auch Einsamkeit und Hilflosigkeit im Alter entgegen.

Für diese Tätigkeit braucht die Betreuungskraft neben einem Überblick über die allgemeine gesundheitliche Lage der betreuten Menschen und Kenntnis ihrer Möglichkeiten und Grenzen das Wissen um die jeweiligen Persönlichkeiten und Lebensläufe. Sie muss um Vorlieben und Interessen des betreuten Menschen wissen, ebenso muss sie Abneigungen, Phobien und gegebenenfalls Traumata kennen. An diesen Rahmenbedingungen muss die Betreuungskraft ihre Tätigkeit ausrichten.

Während die Pflegekraft im Rahmen der medizinischen Grundversorgung für Erhaltung und gegebenenfalls Besserung des somatischen, physischen Befindens des betreuten Menschen zuständig ist, leistet die Betreuungskraft ein über das Physische hinausgehende Fürsorge.

Das ganzheitliche Sich-Einstellen auf betreute Menschen erfordert charakterliche Eignung und Empathie. Auf diesen persönlichen Voraussetzungen aufbauend werden in der Qualifizierung zur Betreuungskraft die Kompetenzen gestärkt. Empathie wird trainiert, die Arbeit mit der Biografien betreuter Menschen wird erlernt. Kommunikation ist die Hauptarbeit der Betreuungskraft, deshalb ist Kommunikationstraining wesentlicher Teil der Ausbildung.

Die Hilfestellung bei Verrichtungen des Alltags für Dritte erfordert Planungs- und Organisationsvermögen, das das für den Eigenbedarf notwendige Maß deutlich übersteigt. Daneben muss die Betreuungskraft natürlich auch über Grundkenntnisse zur Ernährung und zur Hygiene verfügen sowie die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit und der Situation betreuter Menschen kennen.

Diese Kenntnisse werden im Rahmen der Ausbildung zur Betreuungskraft vermittelt. Die Qualifikation kann als Weiterbildung über die Agentur für Arbeit beantragt und von dieser bis zu 100 % nach AZAV gefördert werden.

Voraussetzungen

Vor dem Beginn der qualifizierenden Maßnahmen müssen die Interessent*innen gemäß der nach § 53b SGB XI vom Spitzenverband der Pflegekassen verfassten Richtlinie ein Orientierungspraktikum absolvieren. Dies muss in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung erfolgen. In dieser Zeit können und sollen sich die Interessenten hinsichtlich der angestrebten Tätigkeit orientieren und herausfinden, ob bei ihnen genügend eigenes Interesses an der Tätigkeit besteht und ob sie sich zur Tätigkeit als Betreuungskraft auf Dauer befähigt fühlen. Der Umfang des Praktikums beträgt 5 Arbeitstage entsprechend 40 Stunden. Umfang und Art des Orientierungspraktikums müssen verpflichtend für die Lehrgangsanmeldung nachgewiesen werden.

Die Neigung zu helfenden und betreuenden Tätigkeiten ist unabdingbare subjektive Voraussetzung für eine Betreuungskraft. Die Bewerber*innen sollten auch über seelische Stabilität verfügen, um sich auf die zu betreuenden Menschen einlassen zu können.

Die Bereitschaft, ggf. neue Denkmuster zu adaptieren, muss ebenfalls gegeben sein. Dies ist sowohl für die Qualifikation als auch für die spätere Kommunikation mit den zu betreuenden Menschen notwendig. Jeder Mensch hat das Recht auf eigene Denkmuster, unter dem Aspekt wertschätzenden Umganges wird es Aufgabe der Betreuungskraft sein, den Denkmustern der von ihnen betreuten Menschen soweit als möglich Raum zu geben und sie zu respektieren.

Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI ist meist auf zirka 8 Monate mit einem wöchentlichen Lernaufwand von 8 Stunden ausgelegt. Damit ergibt sich insgesamt ein Lernaufwand von zirka 280 Stunden. Neben der theoretischen Ausbildung ist ein Betreuungspraktikum im Umfang von 10 Arbeitstagen (80 Stunden) verpflichtend abzuleisten. Dies muss bis zur Abschlussprüfung respektive Zertifikatserstellung nachgewiesen werden.

Zu den Lerninhalten der Ausbildung zählen Umgangsformen und Kommunikationstechniken, die für betreuungsbedürftige Menschen geeignet sind. Dabei sind Demenzerkrankungen, psychische Befunde und geistige Beeinträchtigungen ebenso Inhalt wie somatische Alterserscheinungen wie Schwerhörigkeit und Fehlsicht.

An umfassender Pflege und Betreuung sind neben der Betreuungskraft Ärzte und Ärztinnen, Krankenschwestern und Pfleger beteiligt. Kommunikation und Zusammenarbeit mit diesen Beteiligten ist deshalb auch ein Gegenstand des Lehrgangs.

Die Betreuungskraft muss auch die Symptome altersspezifischer Krankheitsbilder kennen und Beeinträchtigungen in der Betreuung berücksichtigen. Menschen mit Demenzerkrankungen, anderen psychischen Erkrankungen und geistigen Beeinträchtigungen bedürfen gezielter Ansprache und Motivation. Diese dient zur Aktivierung ihrer Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung. Ebenso müssen gesonderte Angebote für betreuungsbedürftige Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gefunden werden. Kenntnisse und Fertigkeiten hierzu werden in der Ausbildung vermittelt.

Bei den theoretischen Anteilen der Ausbildung steht die Themen Alter und Altern im Mittelpunkt. Dazu zählen biologische und gesellschaftliche Aspekte des Alterns und die historischen und sozialen Aspekte des Lebens mit Behinderungen.

Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten beruht auf Wahrnehmen, Verstehen und Handeln. Deshalb sind Kommunikationstheorie und Kommunikationstraining weitere Ausbildungsinhalte, ebenso die Phänomenologie der Demenz.

Körperliche Erkrankungen im Alter und Demenzerkrankungen machen gezielte Basispflege und Prophylaxe in der Betreuung erforderlich. Zusätzlich zu Kenntnissen zu allgemeiner Hygiene werden Kenntnisse zu zielgerichteter Hygiene für ältere Klientengruppen vermittelt.

Die Freizeitgestaltung älterer Klienten in der Betreuung und Pflege unterscheidet sich in Möglichkeiten, Fokus und Zielsetzung von der üblichen Freizeitgestaltung der Betreuungskräfte. Deshalb werden in der Ausbildung hierzu theoretische Kenntnisse und Konzepte zu diesem Zweck vermittelt.

Betreuung bewegt sich in einem Netz aus rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie unter institutionellen Vorgaben. Diese Komplexe sind ebenfalls Teil der theoretischen Ausbildung.

Gehalt und Berufsaussichten

Aufgrund des demographischen Wandels hin zu einer in Median und Durchschnitt älteren Bevölkerung besteht großer Bedarf an Betreuungskräften. Der Beruf ist zukunftssicher und deshalb sehr gefragt. Das Median-Gehalt für Vollzeitkräfte liegt bei zirka 30.000 Euro pro Jahr.

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