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Berufsbild Psychologischer Berater vs. Heilpraktiker für Psychotherapie

Berufsbild Psychologischer Berater vs. Heilpraktiker für Psychotherapie

Beratung oder Behandlung? Wichtige Unterschiede!

Der Unterschied zwischen einer psychologischen Beratung oder einer therapeutischen Behandlung mag gering sein – aber er ist rechtlich relevant und bedeutsam! Viele von Ihnen sind bereits in der Beratung tätig oder wollen als psychologischer Berater oder Coach Menschen in kritischen Lebenssituationen und bei einer gewünschten oder notwendigen Weiterentwicklung unterstützen. Bei der Beratung werden Menschen dabei – wie der Name schon sagt – in ihrer jeweiligen Situation beraten bzw. gecoacht und es werden gemeinsam individuelle Lösungen entwickelt.

Nicht selten werden in der Beratung jedoch beim Klienten klinisch relevante Störungsbilder, d. h. „Störungen mit Krankheitswert“ erkennbar. Als psychologischer Berater ist es Ihnen jedoch untersagt, therapeutisch tätig zu werden – daher ist eine genaue Kenntnis der Grenzen der eigenen Tätigkeit unabdingbar. Erst nach einer bestandenen amtsärztlichen Überprüfung und Erhalt der „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“ ist es Ihnen erlaubt, als Heilpraktiker für Psychotherapie Diagnosen zu stellen und psychische Störungen der Klienten zu therapieren.

Meist werden von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie leichte psychische Störungen behandelt, wie Ängste, leichte Depressionen oder auch Schlafstörungen, aber auch Menschen mit schwereren Störungsbildern können im Rahmen einer Krisenintervention oder zur Stabilisierung von Ihnen behandelt werden – etwa während der Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem psychologischen Psychotherapeuten, während des Wartens auf eine notwendigen stationären Behandlung oder auch in Zusammenarbeit mit einem Facharzt. Der Bedarf steigt stetig, da die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten meist lange Wartezeiten haben.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie den Vorteil, die Methode Ihres Arbeitens frei zu wählen – solange es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren handelt und dieses auf das jeweilige Störungsbild angepasst ist. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber den psychologischen Psychotherapeuten, die auf ein sogenanntes Richtlinienverfahren festgelegt sind. Umgekehrt ‚dürfen‘ Sie als Heilpraktiker selbstverständlich ein Richtlinienverfahren für die Psychotherapie erlernen und praktizieren.

... und die Systemische Beratung?

Der Unterschied zwischen der therapeutischen Tätigkeit und der eines Beraters ist nun verdeutlicht - ein Begriff, der ebenfalls häufig mit in die Runde geworfen wird, ist die des systemischen Beraters. Diese Berufsbezeichnung wird häufig synonym mit der des psychologischen Beraters genutzt oder es kommt die Frage auf, was die beiden Bereiche voneinander unterscheidet.

Die psychologische und systemische Beratung sind zwei unterschiedliche Herangehensweisen an Personen ohne Krankheitswert, die eine unterstützende und lösungssuchende Interventionsform bei Problematiken suchen.

Die psychologische Beratung beschäftigt sich allgemein mit Problemen im menschlichen Verhalten und Leben. Diese werden oftmals in einem One-on-One, also einem Einzelsetting, aufgearbeitet, besprochen und professionell angegangen. Es werden praktische Ansätze und Tools der Psychologie eingesetzt, um diese als Instrumente lösungs- und ressourcenorientiert in der Beratung zu nutzen.

Die Grundannahme der systemischen Beratung hingegen fokussiert sich darauf, dass alles in einem System zusammenhängt und die einzelnen Elemente wechselseitig aufeinander einwirken. Ein System im Beratungskontext kann z. B. eine Familie, ein (Arbeits-)Team, ein Paar oder auch ein anderer Zusammenschluss von Personengruppen sein. Aufgrund der wechselseitigen Beeinflussung werden die Beteiligten - anders als bei der psychologischen Beratung - nicht isoliert betrachtet, sondern immer im Zusammenspiel des Systems.

Die Veränderungsprozesse, die angestoßen werden wollen, nehmen demnach Einfluss auf alle Beteiligten und nutzen konstruktive, lösungsorientierte Handlungsalternativen, um Ressourcen zu schützen und zu nutzen.

Beide Schwerpunkte können und dürfen mit einer entsprechenden Erlaubnis (z. B. als Heilpraktiker für Psychotherapie) natürlich auch therapeutisch eingesetzt werden (siehe unten).

Die Vorbereitung zur amtsärztlichen eingeschränkten Heilpraktikerprüfung – zum „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“

In den Prüfungen bei den Gesundheitsämtern werden das theoretische Wissen überprüft und Fragen zu Indikationen wie auch Kontraindikationen von relevanten Therapieverfahren gestellt. Einige Gesundheitsämter verlangen von den Kandidaten jedoch nicht nur theoretisches Wissen über die Behandlung psychischer Störungen oder eine Absichtserklärung, mit einer Therapieausbildung anzufangen - vielmehr wird immer häufiger der Nachweis verlangt, dass der/die Anwärter/in bereits bei einem Ausbildungsinstitut angemeldet ist und am besten schon Seminare besucht und mit der Selbsterfahrung begonnen hat. Auch bereits absolvierte Praktika werden vorausgesetzt bzw. positiv bewertet.

Praktische Tätigkeiten in Praxen oder psychiatrischen Kliniken sind für den Heilpraktiker für Psychotherapie i. d. R. nicht vorgesehen. Mögliche Praktika können Sie aber bei sozialpsychiatrischen Vereinen, den Diakonien oder bei Hilfsorganisationen, wie etwa dem ASB, den Johannitern oder beim Weißen Ring oder bei der Telefonseelsorge, erfragen.

Bedenken Sie: Um als Heilpraktiker für Psychotherapie tätig zu sein, benötigen Sie neben dem theoretischen Wissen auch therapeutische Kenntnisse und Qualifikationen. Bei dem immer größeren Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung sind die Gesundheitsämter daher aufgefordert, die fachlichen Kompetenzen stärker zu überprüfen.

Die Überprüfung Ihrer fachlichen Kompetenz

Bundestag und Bundesrat haben mit Wirkung zum 22.03.2018 eine Änderung der Leitlinien zur ersten Durchführungsverordnung des Heilpraktikergesetzes beschlossen (siehe https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?2, Punkt 1.6.3). Dadurch sind die Gesundheitsämter angehalten, im mündlichen Prüfungsteil der amtsärztlichen Prüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie Ihre Anwendungskompetenz einzufordern. Das bedeutet, dass Sie der Kommission darlegen müssen, dass Sie – durch Kenntnisse in einem oder mehreren therapeutischen Verfahren – Ihre zukünftigen Patientinnen und Patienten entsprechend Ihrer Diagnose psychotherapeutisch behandeln können. Falls Sie noch nicht über entsprechende Therapiekenntnisse verfügen, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie mit einer oder mehreren Fachrichtung/en zu belegen. Geeignete Fachrichtungen wären zum Beispiel:

  • Entspannungspädagogik
    Im in der Ausbildung enthaltenen Autogenen Training wird in der Mittel- und Oberstufe die formelhafte Vorsatzbildung gelehrt, die Sie - mit einer Therapiezulassung - natürlich auch therapeutisch einsetzen dürfen.
  • Psychologische Beratung/Coaching
    Auch die Coachingtechniken und -methoden aus unserem Lehrgang, mit denen Sie Ihren Klientinnen und Klienten durch div. Techniken Hilfe zur Selbsthilfe geben, können Sie - mit einer Therapiezulassung durch das Gesundheitsamt - ebenfalls therapeutisch einsetzen.
  • Systemische Beratung
    Beim systemischen Ansatz dürfen Sie mit einer Therapiezulassung den Problemfeldern des jeweiligen Systems (z. B. Familie, Freundes- oder Bekanntenkreis, Arbeitskollegen, im Sportverein, etc.) auch therapeutisch auf den Grund gehen und können eine Verhaltensänderung anregen.

So können Sie nach der erfolgreichen Prüfung als Heilpraktiker für Psychotherapie beim Gesundheitsamt direkt mit einem Therapieverfahren in die Praxis einsteigen und psychische Störungen therapieren.

Bitte beachten Sie, dass es bei einem Prüfungstermin für die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt zum Teil zu erheblichen Wartezeiten kommen kann, da die nächsten Termine schon ausgebucht sein können. Erkundigen Sie sich deshalb am besten frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihren Fernlehrgang, die Prüfung und die Gründung Ihrer Praxis optimal zu gestalten!

Konkreter Ablauf der Prüfung

Zunächst legen Sie eine schriftliche Prüfung ab – diese gilt als bestanden, wenn derzeit 21 von insgesamt 28 Fragen richtig beantwortet wurden (75%). Erst danach wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen, diese findet 2 bis 8 Wochen später statt. Wenn beide bestanden sind, erhalten Sie Ihre Zulassung.

Die schriftlichen Prüfungen beim zuständigen Gesundheitsamt finden zweimal im Jahr statt, jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober. Beachten Sie, dass die Anmeldung zur Prüfung in der Regel mindestens sechs Monate vorher erfolgen muss; bei manchen Gesundheitsämtern beträgt die Wartezeit aktuell zwei Jahre. Die Preise der Prüfungen sind von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt sehr unterschiedlich und betragen zwischen 200 und 600 Euro. Bitte schauen Sie sich genau die Anforderungen bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt an. Eine Liste mit den Kontaktdaten aller Gesundheitsämter finden Sie unter https://gesundheitsaemter.info.

Als Berufsverband bietet sich beispielsweise der Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. an, der auch Heilpraktikern für Psychotherapie mit Rat und Tat bei der Berufsausübung zur Seite steht.

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