Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Ihre Ausbildung bei uns zu fördern oder bezuschussen zu lassen. Das BTB hat für Sie nach solchen Möglichkeiten recherchiert.
Neben den Informationen erhalten Sie natürlich auch Links und Telefonnummern der Behörden und Institutionen. Die Entscheidung über eine Förderung ist in der Regel eine indivuelle Entscheidung, so dass immer nur die fördernde Stelle eine verbindliche Antwort geben kann.
So erfahren Sie mehr zum Thema "Zuschüsse und Förderungmöglichkeiten":
- Lesen Sie die Informationen auf dieser Seite oder
- laden Sie unsere Broschüre als PDF herunter.
Sie wünschen weitere Beratung? Unter der Telefonnummer 0800 - 282 282 0 (kostenfrei aus dem Deutschen Festnetz) sind wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da!
So beantragen Sie Fördermittel
Lesen Sie unsere Informationen in aller Ruhe durch. Grundsätzlich können Sie die einzelnen Förderungen für jede Ausbildung beim BTB erhalten.
- Wählen Sie unter den zahlreichen Fördermöglichkeiten diejenige aus, die am besten auf Sie zugeschnitten ist.
- Zusätzliche Informationen zu den einzelnen Fördermodellen erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter. Die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Internetadresse) finden Sie im jeweiligen Kapitel.
- Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie eine Arbeitgeberförderung wünschen; bitte klären Sie sämtliche ausstehenden Fragen vorher ab.
- Bitte achten Sie genau auf die Bedingungen und Voraussetzungen bei einzelnen Förderungen. In vielen Fällen müssen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Studiums beim BTB gestellt haben. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie eine Arbeitgeberförderung wünschen; bitte klären Sie sämtliche ausstehenden Fragen vorher ab.
Begabtenförderung
Die deutsche Wirtschaft hat einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
- Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel erhalten.
Informationen erhalten Sie bei:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Lievelingsweg 102-104 • 53119 Bonn
Telefon: 0228 / 6 29 31 - 0
Internet: http://www.begabtenfoerderung.de
Steuern sparen
Wenn Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten beteiligen, vermindern sich die tatsächlichen Kosten erheblich! Die Möglichkeiten und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von Ihrer individuellen Einkommens- und Steuersituation, zu der nur Ihr Steuerberater oder das Finanzamt verbindliche Aussagen geben kann.
Im Allgemeinen können diese Kosten berücksichtigt werden:
- Studiengebühren,
- Prüfungsgebühren,
- Seminargebühren,
- Fachliteratur,
- Fahrtkosten (zu den Seminaren),
- Arbeitsmittel,
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten (bei Seminaren).
Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die von vielen Finanzämtern angebotenen Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger, Berufstätige und Existenzgründer, häufig donnerstags bis 16:00 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie im Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen "BFH 2002 VI R120/01".
Die hier gemachten Angaben sind lediglich Hinweise und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Bildungsscheck Brandenburg
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.
Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500,- €. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres ab Datum der Freischaltung eingelöst werden.
Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?
Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10% für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestens 30%.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen:
- im laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
- nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
- sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
- keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
- sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH:
LASA Brandenburg GmbH • Wetzlarer Str. 54 • 14482 Potsdam • Telefon 0331 / 60 02 - 333
oder im Internet unter www.bildungsscheck.brandenburg.de
Bildungsscheck NRW
Im globalen Wettbewerb sind Weiterbildung und Qualifikation von Beschäftigten zu einem wichtigen Schlüsselfaktor geworden. In unserer Wissensgesellschaft müssen Beschäftigte zunehmend selbst Verantwortung für den Erhalt ihrer Qualifikationen übernehmen und ihre berufliche Weiterentwicklung durch lebenslanges Lernen begleiten. Zugleich sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gefordert, Strategien für lebensbegleitendes Lernen zu entwickeln und Qualifizierung als wichtigen Bestandteil von Personalentwicklung zu etablieren.
Um mehr Beschäftigte und Betriebe für berufliche Weiterbildung zu gewinnen, gibt es in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500,- € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Ausgeschlossen sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie beispielsweise Maschinenbedienerschulungen.
Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de oder über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0180 / 3 10 01 18 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz für alle Bürgerinnen und Bürger bereit – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Qualifizierungsscheck Hessen
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESFFörderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsscheck"ein. Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen bis zu 250 Personen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, und soll damit dazu beitragen, deren Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500,- € pro Person und Jahr gefördert. Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig (mit max. 500,- €) gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt. Die Liste der Beratungsstellen ist unter www.qualifizierungsschecks.de zu finden.
Weiterbildung Hessen e.V. setzt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung das Förderinstrument Qualifizierungsschecks um und steht gerne für Fragen und
weitere Informationen zur Verfügung:
Weiterbildung Hessen e.V. • Gervinusstr. 5 - 7 • 60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 5 97 99 66 - 0 • Fax: 069 / 5 97 99 66 - 29
Qualischeck Rheinland-Pfalz
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500,- € pro Person und Jahr gefördert.
Wer wird gefördert?
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen. Ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaber/-innen ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung.
- Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit oder
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuungb und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat,
- die im Kalenderjahr der Antragstellung noch keinen QualiScheck erhalten haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Die Rat GmbH • Paulinstr. 17 • 54292 Trier
Telefon: 0800 / 5 88 84 32 • Fax: 0651 / 46 02 95 96 45
Internet: http://qualischeck.rlp.de
Weiterbildungsscheck Sachsen
Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.
Fördersätze
Eine Grenze für die Höhe des Zuschusses gibt es nicht. Folgende Einkommensgrenzen werden von der Sächsischen Aufbaubank berücksichtigt:
- Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.500 € werden 80% der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Weiterbildung mindestens 650,- € kostet.
- Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 € bis 4.150 € werden 60% der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Weiterbildung mindestens 1.000,- € kostet.
Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen 2.500 €, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die ein Einkommen von maximal 4.150 € erzielen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- älter als 50 Jahre sind oder
- in Teilzeit arbeiten oder
- in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
- Leiharbeitnehmer sind oder
- mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.
So geht's:
Sie suchen sich Ihre Wunschausbildung aus und recherchieren drei Angebote für den Lehrgang. Bei der Antragstellung (6 Wochen vor Ihrem geplanten Beginn) müssen Sie dann eine begründete Entscheidung für das günstigste Angebot treffen. Sobald die Maßnahme bewilligt wird, können Sie sich anmelden. Nach Beendigung der Maßnahme reichen Sie Ihren Nachweis über die geleisteten Zahlungen ein und erhalten Ihre Förderung.
Weitere Auskünfte bekommen Sie bei:
Sächsische Aufbaubank
- Förderbank -
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. 0351 4910 - 4930
Fax 0351 4910 - 1015
Internet: www.sab.sachsen.de
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren – zum Beispiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Das BMBF hat die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Die Komponenten der Bildungsprämie
Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung. Sie besteht derzeit aus zwei Komponenten:
Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- € können alle Erwerbstätigen erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Neu ist, dass Sie sich bereits vor einer Beratung anmelden können. Sie dürfen allerdings noch nicht begonnen und keine Schulraten gezahlt haben.Das Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Beratungsstelle.
Eine Liste aller Beratungsstellen bekommen Sie bei:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie
Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1 • 53227 Bonn
Telefon: 0800 / 2 62 30 00
Internet: www.bildungspraemie.info
Bildungsgutschein / AZWV
Der Bildungsgutschein
Seit Anfang 2003 gibt es den Bildungsgutschein nach § 77 Abs. 4 SGB III. Er ist eine von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Bescheinigung, dass bei einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen die Voraussetzungen zu einer beruflichen Weiterbildungsförderung vorliegen. Nach der Ausstellung ist der Bildungsgutschein drei Monate lang gültig und bescheinigt dem Inhaber, dass eine Weiterbildung bis zu 100% gefördert werden kann.
Weitere Informationen rund um den Bildungsgutschein und die Leistungen erhalten Sie auf der Homepage der Arbeitsagenturen im Internet: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de.
So werden BTB-Lehrgänge gefördert:
Das BTB ist ein Ausbildungsinstitut der BA Bergischen Akademie für Erwachsenenbildung GmbH, die sich erfolgreich für die Annahme von Bildungsgutscheinen hat zertifizieren lassen und bundesweit zugelassener Bildungsträger ist. Für viele Studiengänge des BTB übernehmen deshalb Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung die Kosten nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung). So kann Ihre Weiterbildung bis zu 100% gefördert werden!
Für folgende Lehrgänge des BTB ist aktuell eine Förderung möglich:
- Ernährungsberater
- Heilpflanzenkunde
- Heilpraktiker
- Klassische Veterinärhomöpathie
- Naturheilverfahren
- Psychotherapie
- Tierhaltung / Tierpsychologie
- Veterinärakupunktur für Kleintiere
- Veterinärakupunktur für Pferde
- Veterinärheilpflanzenkunde
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen sowie unserem speziellen Anmeldeformular.
Weitere Förderprogramme
Die Förderdatenbank des Bundes
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Das Internet eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung bereitzustellen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Mit der Förderdatenbank leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen wichtigen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland.
Dennoch kann die Nutzung der Förderdatenbank immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie deshalb das vielfältige Beratungsangebot der Kammern und Verbände, der freien Unternehmens- oder Steuerberatung und der Banken in Anspruch. Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen.
Förderberatung des BMWi
In der Auskunftsstelle für Ratsuchende erhalten Sie schnell und unbürokratisch Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, Anlaufstellen und Konditionen der Förderprogramme ein. Nach Terminvereinbarung können Existenzgründer und Investoren kostenlose Informationen über die Fördermöglichkeiten auch im persönlichen Gespräch erhalten.
Förderberatung des BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34 - 37 • 10115 Berlin
Telefon: 01888 / 6 15 - 8000
Internet: www.foerderdatenbank.de
Bundeswehrangehörige
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt sowohl Wehrdienstleistende als auch Zeitsoldaten bei der Rückkehr in einen Zivilberuf. Das kann sowohl ein bereits vorher ausgeübter Beruf sein, ist jedoch in vielen Fällen auch ein lang gehegter Berufswunsch. Mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hat das BTB eine spezielle Vereinbarung getroffen, um Soldatinnen und Soldaten mit einem Bonus von 10% den Berufseinstieg nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr durch eine fundierte Ausbildung im Gesundheitswesen zu erleichtern.
Voraussetzungen
Bevor der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr über eine Förderung entscheidet, ist es Pflicht, eine Beratung zur schulischen und beruflichen Bildung zu absolvieren. Erst danach können Sie das Antragsformular einreichen. Weitere Informationen zum Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage des BFD, dessen Internetadresse Sie unten auf dieser Seite finden.
Höhe der Förderung
Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme erstattet Ihnen der BFD gegen Vorlage der Rechnung und einer Studienbescheinigung die Studiengebühren. Für Grund- und freiwillig Wehrdienstleistende übernimmt der BFD die Kosten bis zu einem Betrag von 665,- €. Für Zeitsoldaten und Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst richtet sich die Höhe nach der Dauer ihrer Verpflichtungszeit.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner beim Berufsförderungsdienst und nehmen Sie alle Ihnen vom BTB zugesandten Informationsmaterialien mit.
Wichtig
Denken Sie daran den Förderungsantrag so früh wie möglich zu stellen, um die Bewilligung noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu erhalten. Nachträglich ist eine Förderung nur in sehr seltenen Fällen möglich!
Besuchen Sie auch die Webseiten des Berufsförderungsdienstes im Internet unter:
http://www.berufsfoerderungsdienst.de oder
http://www.terrwv.bundeswehr.de
Kindergeld
Generell gilt: Solange sich ein Kind in einer Berufsausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.
Auch ein Fernlehrgang beim BTB kann als berufliche Ausbildung gelten, wobei zu beachten ist, dass sich der Teilnehmer ernsthaft bemühen muss, das Lehrgangsziel zu erreichen. In der Regel werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die dem Kind Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen geben und die als Grundlage für einen angestrebten Beruf Verwendung finden können.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern eines Kindes für die Ausbildungszeit Kindergeld erhalten. Dazu müssen die Eltern den Antrag stellen und unterschreiben. Es reicht nicht, dass das Kind volljährig ist! Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Die Ausbildungsbescheinigung, die Voraussetzung für eine Auszahlung des Kindergeldes ist, stellen wir Ihnen gerne aus.
Seit 1.1.2012 ist die bislang gültige Verdienstgrenze entfallen! Falls Sie aber rückwirkend für die Zeit bis zum 31.12.2011 Kindergeld beantragen möchten, beachten Sie bitte die Verdienstgrenze von 7.680 € (für die Jahre 2004 bis 2009) bzw. 8.004 € (für 2010), die Kinder nicht überschreiten dürfen. Angerechnet werden alle Einkommen aus selbst- und nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen und Vermietung. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung werden von dem ermittelten Einkommen abgezogen.
Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de und direkt auf der Seite der für das Kindergeld zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit www.familienkasse.de.
Arbeitgeberförderung
Weiterbildung ja, aber bitte keine Arbeitszeitausfälle: Viele Personalverantwortliche sind der Meinung, dass Weiterbildung wichtig ist, möchten jedoch keine oder nur wenige Arbeitszeitausfälle hinnehmen. Der Vorteil eines Fernstudiums für den Arbeitgeber liegt auf der Hand.
Deshalb: Wer sich für ein Fernstudium interessiert und nicht weiß, wie sie/er es finanzieren kann, sollte auch darüber nachdenken, mit dem Personalverantwortlichen zu sprechen. In Zeiten des lebenslangen Lernens hat nicht nur der Arbeitnehmer einen Vorteil von dem zusätzlichen Wissen, sondern auch der Arbeitgeber profitiert von dem gewonnenen Know-how. Mit Sicherheit wird er den Einsatz zu schätzen wissen.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Arbeitgeber ist natürlich, dass Ihr angestrebtes Studium eine Verbindung zu Ihrem Beruf aufweist und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben. Ein weiterer Anreiz für Ihren Arbeitgeber die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen.
Die Höhe der Förderung ist breit gefächert. Während manch ein Arbeitgeber die gesamten Ausbildungskosten übernimmt, gibt es wiederum andere, die Ihnen einen Zuschuss geben. Vereinzelt gibt es auch anstatt einer finanziellen Unterstützung lediglich bestimmte Zeiten, in denen man freigestellt wird. Auch ist die Höhe der Förderung teilweise an bestimmte Vereinbarungen geknüpft, zum Beispiel Dauer der Ausbildung, Abschluss und/oder Nutzen für die Firma.
Bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten lassen sich all diese Fragen klären!
Deutsche Rentenversicherung
Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung (früher Bundesversicherungsanstalt und Landesversicherungsanstalt für Angestellte) bezuschusst werden. Dies ist in erster Linie bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bei der Auswahl der Leistungen werden unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.
Bei der beruflichen Weiterbildung geht es darum, neues Wissen zu erlangen und vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu zählen die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die berufliche Fortbildung dient Ihrer Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf.
Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, bietet Ihnen die Rentenversicherung eine Umschulung an. Sie können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sogar einen völlig neuen Beruf erlernen, wenn Sie diesen auch unter Berücksichtigung Ihrer Behinderung ausüben können.
Ob Sie förderfähig sind und welche konkreten Regelungen existieren, erfragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Grund von Einzelfallentscheidungen können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen machen.
Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die 0800 / 1 00 04 80 70, die Internetseite erreichen Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Fördermaßnahmen des BTB
In den dargestellten Fördermöglichkeiten finden Sie sich nicht wieder? Kein Problem: Das BTB beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, um Ihre Ausbildung zu ermöglichen.
Einen Bonus in der Höhe von 10% erhalten:
- Arbeitslose
- Auszubildende
- ehemalige BTB-Teilnehmer
- Renter/Pensionäre
- Schwerbehinderte
- Soldaten
- Studenten
- Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes
So einfach geht's:
Tragen Sie auf der Studienanmeldung einfach Ihren persönlichen Hintergrund im Feld "Bemerkungen" ein und fügen einen entsprechenden Nachweis bei.
Wir freuen uns auf Sie!
Der BTB-Bonus ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten oder Vorteilen kombinierbar.






