Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihre Ausbildung bei uns fördern bzw. bezuschussen zu lassen. Das BTB hat für Sie nach solchen Möglichkeiten recherchiert. Neben den Informationen erhalten Sie Links oder Telefonnummern von Behörden und Institutionen.
Die Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung ist i. d. R. eine indivuelle Entscheidung (häufig als Einzelfallentscheidung), so dass immer nur die entsprechende Behörde bzw. Institution eine verbindliche Antwort geben kann.
Das BTB kann keine verbindliche Förder- bzw. Bezuschussungszusage geben.
Für die steuerliche Berücksichtigung der BTB-Ausbildungskosten fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
1. Fördermöglichkeiten
1.1. Bildungsschecks in NRW
1.2. Einzelfallmaßnahmen über die Agentur für Arbeit (ARGE)
1.3. Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
1.4. Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber
1.5. Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
1.6. Fördermöglichkeiten für Zivildienstleistende
1.7. Firmen fördern Mitarbeiter
2. Fortbildungspunkte der Ärztekammern
3. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
3.1. Möglichkeiten für Arbeitnehmer/innen
3.2. Möglichkeiten für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige
3.3. Weitere Möglichkeit: Sonderausgaben
4. Bildungsprämie auch in der Elternzeit
5. Treuebonus
1. Fördermöglichkeiten
1.1. Bildungsschecks in NRW: Landesregierung fördert bis zu 500,- Euro
Was ist ein Bildungsscheck?
Mithilfe des Bildungsschecks unterstützt Sie die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten. Ziel des Bildungsschecks ist es, Beschäftigte in Unternehmen bei der beruflichen Fortbildung zu unterstützen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Das Land NRW greift auf Mittel des Europäischen Sozialfonds zurück.
In welcher Höhe erhalte ich einen Zuschuss zu den anfallenden Weiterbildungskosten?
Durch die Ausstellung eines Bildungsschecks beteiligt sich das Land NRW anteilig an der Hälfte der anfallenden Lehrgangskosten, maximal jedoch 500,- Euro je ausgestelltem Bildungsscheck.
Wann kann ich einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen?
Die Ausstellung eines Bildungsschecks kann beantragt werden, wenn Sie:
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens in Nordrhein-Westfalen sind, welches nicht mehr als 249 Beschäftigte aufweist,
- vorher durch eine vom Land NRW zugelassene Beratungsstelle informiert und beraten worden sind und
- im laufenden und vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Werden die Ausbildungen des BTB durch den Bildungsscheck gefördert?
Das BTB akzeptiert grundsätzlich für alle Ausbildungen einen Bildungsscheck. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausstellenden Behörde, ob Sie förderfähig sind und nehmen Sie alle BTB-Informationsunterlagen (Studienprogramm) mit.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung des Landes bei einer BTB-Ausbildung?
Nach Stand der Informationen (Oktober 2009) unterstützt Sie die Landesregierung bei einer beruflichen Fort- und Weiterbildung mit 50 % der Kursgebühren, maximal jedoch 500,- Euro.
Wo kann ich mich beraten bzw. den Bildungsscheck ausstellen lassen?
Eine Liste aller Beratungsstellen in NRW finden Sie auf den Internet-Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Adresse lautet http://www.callnrw.de/beratungsstellen/index.php. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Bedingungen.
Wie sieht der genaue Ablauf für mich aus?
- Bestellen Sie sich bitte zuerst unverbindlich unser umfangreiches Studienprogramm mit der Aufführung aller Ausbildungsinhalte, -ziele und -gebühren. Erfahrungsberichte von Schülerinnen und Schülern haben gezeigt, dass Sie für das Beratungsgespräch am besten alle notwendigen Informationen über die BTB-Ausbildungen dabei haben.
- Suchen Sie sich eine offizielle Beratungsstelle in Ihrer Nähe/in Ihrem Wohnort aus. Eine aktuelle Liste finden Sie unter www.callnrw.de/beratungsstellen.
- Reichen Sie dann den Bildungsscheck zusammen mit der Studienanmeldung bei uns ein. Der Bildungsscheck wird erst dann vom Land NRW akzeptiert, wenn Sie Ihren Eigenanteil dem BTB gezahlt haben. Sie erhalten nach Anmeldung zu einer Ausbildung bei uns eine Kopie Ihrer Studienanmeldung, Ihre Ausbildungsdaten sowie die Bitte, Ihren Eigenanteil zu überweisen. Nachdem der Betrag bei uns eingegangen ist, werden wir die Bearbeitung Ihres Bildungsschecks automatisch in die Wege leiten. Der Betrag wird dann vom Land überwiesen. Nach Anrechnung Ihres Eigenanteils und des Anteils des Bildungsschecks wird die restliche Kursgebühr dann auf die Ausbildungsdauer aufgeteilt. Nachfolgend ein Beispiel für die BTB-Ausbildung zum Ernährungsberater.
Berechnungsbeispiel für die Ausbildung zum Ernährungsberater
| Gesamtstudiengebühren (Stand 11/09) | 1.792,- Euro |
| ./. Förderung durch den Bildungsscheck (Maximalbetrag) | 500,- Euro |
| ./. Ihr Eigenanteil | 500,- Euro |
| = Restbetrag | 792,- Euro |
| Monatliche Restrate bei einer Studiendauer von 14 Monaten: | 56,60 Euro |
Qualifizierungsschecks aus Hessen
Das Bundesland Hessen vergibt Qualifizierungsschecks, mit denen die Hälfte (bis zu 500,- Euro im Jahr) der Kosten für Ihre Weiterbildung übernommen werden. Gefördert werden Arbeitnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen und über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.
1.2. Einzelfallmaßnahmen über die Agentur für Arbeit (ARGE)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung an den Lehrgangsgebühren des BTB auch von der Agentur für Arbeit möglich. Informieren Sie sich VOR Anmeldung beim BTB bei Ihrer Agentur für Arbeit über aktuelle Möglichkeiten der Unterstützung. Nehmen Sie bitte unser aktuelles Studienprogramm sowie unsere Studienanmeldung mit. Sollten bei Ihrem Gespräch mit der Arbeitsberatung weitere Fragen zu Ausbildungszielen, -inhalten etc. aufkommen, rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 0800 - 282 282 0 an (kostenlos aus dem Deutschen Festnetz).
1.3. Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung (früher Bundesversicherungsanstalt und Landesversicherungsanstalt für Angestellte) bezuschusst werden. Dies ist in erster Linie bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Ob Sie förderfähig sind und welche konkreten Regelungen existieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen. Auf Grund der Einzelfallentscheidung können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen machen. Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die 0800 - 1 00 04 80 70, die Internetseite erreichen Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
1.4. Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber
Alle Ausbildungen beim BTB dienen der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung. So ist es denkbar, dass zum Beispiel pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTAs) eine Ernährungsberater-Ausbildung beim BTB machen oder eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte eine Weiterbildung zur Entspannungspädagogin absolvieren kann. Diese Art von Weiterbildung ist fachbezogen und dient der Weiterqualifizierung eines Mitarbeiters. Ein Arbeitgeber kann die Kosten, die im Rahmen dieser Weiterbildungsmaßnahmen entstehen, komplett als Betriebsausgaben geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
1.5. Unterstützung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hat das BTB eine spezielle Vereinbarung getroffen, um Soldatinnen und Soldaten den Berufseinstieg nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr durch eine fundierte Ausbildung im Gesundheitswesen zu erleichtern. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner beim Berufsförderungdienst und nehmen Sie alle Ihnen vom BTB zugesandten Informationsmaterialien mit. Besuchen Sie auch die Webseiten des Berufsförderungdienst unter http://www.berufsfoerderungsdienst.de/ oder http://www.terrwv.bundeswehr.de.
1.6. Fördermöglichhkeiten für Zivildienstleistende
Auch für Zivildienstleistende besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bundesamt für Zivildienst (www.zivildienst.de), bei dem Sie mehr Informationen zur Berufsförderung erhalten.
1.7. Firmen fördern Mitarbeiter
In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten seiner Mitarbeiter. Schließlich kommt ein größeres Know-how auch der Firma zugute. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef. Fragen kostet nichts und bringt meistens sogar etwas ein. (siehe auch 1.4.)
2. Fortbildungspunkte der Ärztekammern
Für die Absolvierung der BTB-Ausbildung Akupunktur können sich Ärzte insgesamt 92 Fortbildungspunkte durch die Ärztekammer anerkennen lassen.
3. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Wenn Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten beteiligen, vermindern sich die tatsächlichen Kosten erheblich! Hinweis: Die hier gemachten Angaben sind lediglich Hinweise des BTB und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. Die Möglichkeit und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von Ihrer individuellen Einkommens- und Steuersituation, zu der nur Ihr Steuerberater oder das Finanzamt verbindliche Aussagen geben kann. Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die von vielen Finanzämtern angebotenen Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger, häufig donnerstags bis 16:00 Uhr für Existenzgründer und Berufstätige.
Weitere Informationen erhalten Sie im Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen "BFH 2002 VI R 120/01".
3.1. Möglichkeiten für Arbeitnehmer/innen
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer/in beruflich fortbilden, haben Sie die Möglichkeit, die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend zu machen. Beruflich fortbilden bedeutet, dass Sie:
- Ihre fachlichen Kenntnisse in einem bestehenden Beruf festigen,
- die Fortbildung als berufliche Zusatzqualifikation nutzen um Ihre Kenntnisse zu erweitern oder
- durch die Fortbildung ein neues Einkommensfeld erschließen möchten.
Ein Anruf beim BTB genügt und Sie erhalten eine Bescheinigung für das Finanzamt, auf dem alle gezahlten Studiengebühren aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie neben den Lehrgangsgebühren auch weitere im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehenden Kosten geltend machen können, z. B. Kosten für Fachliteratur, Seminare, Lehrmittel, Fahrtkosten etc.
3.2. Möglichkeiten für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Lehrgangsgebühren als Betriebsausgaben anzugeben, sofern es sich um eine Fortbildung handelt, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit besteht.
3.3 Weitere Möglichkeit: Sonderausgaben
Beim erstmaligen Erwerb von Kenntnissen für eine Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf können die Aufwendungen als Sonderausgaben begrenzt abgezogen werden.
4. Bildungsprämie auch in der Elternzeit
Berufliche Weiterbildung fördert der Staat mit einer Bildungsprämie - das gilt z.B. auch in der Elternzeit. Eltern können sich die Hälfte der Kosten einer Fortbildung in der Babypause erstatten lassen. Maximal beträgt der Prämiengutschein 154 Euro pro Jahr. Darauf weist das Bundesbildungsministerium hin. Seit Dezember 2008 werden mit der Prämie Erwerbstätige mit einem Bruttoeinkommen bis 20 000 Euro im Jahr gefördert. Die Telefon-Hotline (0800 2623 000) gibt Auskunft über die zuständigen Beratungsstellen.
5. Treuebonus
Sie haben bereits eine Ausbildung bei uns abgeschlossen und möchten eine weitere Ausbildung besuchen? Sie erhalten einen Nachlass auf die zweite Ausbildung. Fragen Sie uns!




