Das staatliche Zulassungsverfahren

Dieses Zulassungsverfahren ist äußerst zeit- und kostenaufwändig. Nur wenige Ausbildungsinstitute unterziehen sich dieser Zertifizierung. Die staatliche Kontrollstelle benennt unabhängige Gutachter, die häufig vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) gestellt werden. Es werden sowohl die pädagogische Konzeption als auch die fachliche Richtigkeit der Ausbildung überprüft. Darüber hinaus müssen die Informationsmaterialien sowie die Ausbildungsverträge besonderen Qualitätsanforderungen entsprechen.

Alle Lehrgänge des BTB haben diese staatliche Zulassung!

In den folgenden Bereichen ist das BTB der einzige Anbieter mit solch einem staatlich zertifizierten Qualitätsniveau:

  • Akupunktur
  • Entspannungspädagoge
  • Ernährungsberater mit zusätzlicher Fachrichtung Heilpflanzenkunde
  • Gesundheitspädagoge/Gesundheitsberater
  • Heilpflanzenkunde
  • Heilpraktikerausbildung mit zusätzlichen Fachrichtungen
  • Klassische Homöopathie - Anamnese, Hierarchisierung, Repertorisation
  • Klassische Veterinärhomöopathie
  • Kleintierakupunktur
  • Pferdeakupunktur
  • Tierhaltung/Tierpsychologie
  • Tierheilpraktikerausbildung mit zusätzlichen Fachrichtungen

Staatlich anerkannt - staatlich zugelassen. Worin liegt der Unterschied?

Ausbildungen sind dann staatlich anerkannt, wenn der Staat die Ausbildungsinhalte festsetzt und staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Institutionen die Prüfungen abnehmen. Ausbildungen und Studiengänge erhalten eine staatliche Zulassungsnummer, wenn sie staatlich begutachtet und zertifiziert wurden. Dies gilt für Fernlehrgänge und kombinierte Ausbildungen mit Fernlehranteilen. Hier regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz das Zulassungsverfahren durch
die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU).

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