
Das staatliche Zulassungsverfahren
Dieses Zulassungsverfahren ist äußerst zeit- und kostenaufwändig. Nur wenige Ausbildungsinstitute unterziehen sich dieser Zertifizierung. Die staatliche Kontrollstelle benennt unabhängige Gutachter, die häufig vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) gestellt werden. Es werden sowohl die pädagogische Konzeption als auch die fachliche Richtigkeit der Ausbildung überprüft. Darüber hinaus müssen die Informationsmaterialien sowie die Ausbildungsverträge besonderen Qualitätsanforderungen entsprechen.
Alle Lehrgänge des BTB haben diese staatliche Zulassung!
In den folgenden Bereichen ist das BTB der einzige Anbieter mit solch einem staatlich zertifizierten Qualitätsniveau:
- Akupunktur
- Entspannungspädagoge
- Ernährungsberater mit zusätzlicher Fachrichtung Heilpflanzenkunde
- Gesundheitspädagoge/Gesundheitsberater
- Heilpflanzenkunde
- Heilpraktikerausbildung mit zusätzlichen Fachrichtungen
- Klassische Homöopathie - Anamnese, Hierarchisierung, Repertorisation
- Klassische Veterinärhomöopathie
- Kleintierakupunktur
- Pferdeakupunktur
- Tierhaltung/Tierpsychologie
- Tierheilpraktikerausbildung mit zusätzlichen Fachrichtungen
Staatlich anerkannt - staatlich zugelassen. Worin liegt der Unterschied?
Ausbildungen sind dann staatlich anerkannt,
wenn der Staat die Ausbildungsinhalte festsetzt
und staatliche bzw. öffentlich-rechtliche
Institutionen die Prüfungen abnehmen.
Ausbildungen und Studiengänge erhalten
eine staatliche Zulassungsnummer, wenn
sie staatlich begutachtet und zertifiziert
wurden. Dies gilt für Fernlehrgänge und
kombinierte Ausbildungen mit Fernlehranteilen.
Hier regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz
das Zulassungsverfahren durch
die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
in Köln (ZFU).




