Klassische Homöopathie (Humanmedizin)

 

Wie stelle ich mich auf meinem Praxisschild dar, ohne mit der Ärztekammer oder anderen Verbänden in Konflikt zu geraten?

Als Heilpraktiker dürfen Sie z.B. auf dem Praxisschild oder auf Ihren Visitenkarten ohne Einschränkungen mit der Fachrichtung Homöopathie werben. Ärzte werden durch die Bestimmungen der Ärztekammern in dieser Hinsicht eingeschränkt. Das BTB hat jedoch ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, wie Sie als Arzt auf Ihrem Praxisschild werben dürfen. Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

1. Sie weisen die Homöopathie als Tätigkeitsschwerpunkt (Überschrift Tätigkeitsschwerpunkte) aus.

2. Sie weisen auf Ihrem Praxisschild darauf hin, dass die Homöopathie "[...] keine Zusatzbezeichnung im Sinne von §34 des Heilwerbegesetzes darstellt".

Hier können Sie das Gutachten nachlesen.

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