Der Anlass zu diesem Artikel: eine Meldung aus meiner Hauptfundgrube, der Ärztezeitung:
“Bier darf nicht Cannabis heißen – Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht unter der Marke “Cannabis” verkauft werden. Das entschied das europäische Gericht erster Instanz. Cannabis stehe für die Hanfpflanze und ihren Wirkstoff und sei als beschreibender Begriff daher als Marke ungeeignet, so das Gericht. Beim Griff zur Flasche könne den Verbraucher die Möglichkeit reizen, die gleichen Wirkungen wie mit dem Konsum von Cannabis zu erzielen.”
Wie kann man eigentlich darauf kommen, eine Biermarke mit dem Wortlaut ”Cannabis” anbieten zu wollen? Was für Gemeinsamkeiten gibt es zwischen Bier und Cannabis (außer vielleicht einer gewissen bewusstseinsverändernden Wirkung)?
Riecht man (am besten mit geschlossenen Augen) an einer gerade geöffneten Flasche Bier, so hat man den Eindruck, den scharfen, harzigen Geruch von Cannabis wahrzunehmen.
Dieser typische Geruch im Bier wird vom Hopfen beigesteuert. Er ist botanisch ziemlich nah mit Cannabis verwandt und enthält ätherische Öle und Harze, die genau so riechen wie die Volksdroge Nr. 2. Nur für die entsprechend starke Wirkung reicht es beim Hopfen nicht – mehr als eine leichte Sedierung ist nicht drin.





